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Wir können Wissen, was wir dürfen
Medizinethische Fälle
pp. 215-222
Abstract
Wer jemals an der Arbeit von Kommissionen teilgenommen hat, die in Vorbereitung standesrechtlicher oder auch gesetzgeberischer Entscheidungen Vorschläge zur Normierung jener Handlungsmöglichkeiten auszuarbeiten hatte, die uns über den wissenschaftlich-technischen Fortschritt zuwachsen, wird mit einem gestärkten Vertrauen in unsere Möglichkeiten, den potentiellen Anomiefolgen wissenschaftlich-technischen Fortschritts entgegenzuarbeiten, aus solchen Kommissionsarbeiten herausgegangen sein. Wie in solchen Fällen in Orientierung an Prinzipien gemeiner Moral nötige Normierungen neuer, nämlich wissenschafthch-technisch neu eröffneter Handlungsmöghchkeiten gefunden werden können — das sei abschließend exemplarisch am Fall der sogenannten Sterbehilfe einerseits sowie am Fall einiger Nutzungs- möghchkeiten der Techniken der In-vitro-Fertilisation gezeigt.
Publication details
Published in:
Lübbe Hermann (1990) Der Lebenssinn der Industriegesellschaft: Über die moralische Verfassung der Wissenschaftlich-technischen Zivilisation. Dordrecht, Springer.
Pages: 215-222
DOI: 10.1007/978-3-642-97265-2_19
Full citation:
Lübbe Hermann (1990) Wir können Wissen, was wir dürfen: Medizinethische Fälle, In: Der Lebenssinn der Industriegesellschaft, Dordrecht, Springer, 215–222.